Beitragssatzung
in der Fassung vom 27. Januar 2018
Diese Beitragssatzung gilt für jedes Mitglied des SV Viktoria 1923 Holzfeld e.V. Der Beitrag ist jährlich zu entrichten.
(1) Für aktive Vereinsmitglieder im Sinne der Definition des Landessportbundes Rheinland-Pfalz beträgt der
monatliche Regelbeitrag den vom Landessportbund festgesetzten Mindestbetrag in Höhe von
- 2,50 € für Jugendliche von 15 bis 18 Jahre,
- 4,00 € für Erwachsene,
so dass sich ein Jahresbeitrag in Höhe von
- 30,00 € für Jugendliche und
- 48,00 € für Erwachsene
ergibt.
(2) Passive Mitglieder haben jährlich die nachfolgenden Regelbeiträge zu
entrichten:
- 0,00 € Kinder von 0 bis 6 Jahre,
- 7,00 € Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahre,
- 25,00 €
Erwachsene.
(3) Ergänzend zu Absatz 1 und 2 werden folgende Sonderbeiträge gebildet:
- 0,00 € aktive und passive Ehrenmitglieder,
- 15,00 € aktive und passive
Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre,
- 30,00 € aktive Auszubildende
und Studenten,
- 40,00 € passive Ehepaare,
Lebenspartner und eheähnliche Gemeinschaften,
- 47,00 € passiver
Familienbeitrag,
- 7,00
€ Teilnehmer Kinder-Tanzgruppe, wenn kein Elternteil aktives oder passives Mitglied im Verein ist.
(4) Aktiv gilt der, der an einem offiziellen Wettbewerbssport teilnimmt.
(5) 1Setzt sich ein Ehepaar, eine Lebenspartnerschaft, eine eheähnliche
Gemeinschaft oder eine Familie aus passiven und aktiven oder nur aktiven Mitgliedern zusammen, so wird die Summe der einzeln festzusetzenden Regelbeiträge um 20 von Hundert dieses Betrages reduziert
und bildet den zu entrichtenden Sonderbeitrag.
2Diese Regelung wird auch bei erwachsenen Mitgliedern entsprechend angewandt,
die über kein eigenes Einkommen verfügen, sich in Ausbildung befinden oder studieren.