SV Viktoria 1923 e.V. Holzfeld
SV Viktoria 1923 e.V. Holzfeld

Mitgliedschaft

Leistungen:

  • Sport und Spiel in Mannschaften bzw. im Kreis von Gleichgesinnten
  • Teilnahme am Training und an Wettkämpfen
  • Erstattung der Startgebühren - bei Wettbewerben
  • Unfall-Versicherung - während des Trainings und bei Wettbewerben
  • Kfz-Vollkasko-Versicherung - für Fahrten die zu Vereinszwecken durchgeführt werden, u.a. Fahrten zum Training oder zu Wettbewerben (auch für den Transport von Kindern)

Mitglied werden:

Beitrittserklärung mit Einzugsermächtigung und Beitragssatzung (zum Ausfüllen am Bildschirm, Ausdrucken und Unterschreiben)
Beitrittserklärung 2019+Beitragssatzung [...]
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Mitgliedsbeitrag:

Beitragssatzung
in der Fassung vom 27. Januar 2018

§ 1

Diese Beitragssatzung gilt für jedes Mitglied des SV Viktoria 1923 Holzfeld e.V. Der Beitrag ist jährlich zu entrichten.

§2

Höhe des Beitrages

(1) Für  aktive Vereinsmitglieder  im  Sinne  der  Definition  des  Landessportbundes  Rheinland-Pfalz beträgt   der   monatliche   Regelbeitrag   den   vom   Landessportbund   festgesetzten Mindestbetrag in Höhe von

  • 2,50 € für Jugendliche von 15 bis 18 Jahre,
  • 4,00 € für Erwachsene,

so dass sich ein Jahresbeitrag in Höhe von

  • 30,00 € für Jugendliche und
  • 48,00 € für Erwachsene

ergibt.

(2) Passive Mitglieder haben jährlich die nachfolgenden Regelbeiträge zu entrichten:
  • 0,00 € Kinder von 0 bis 6 Jahre,
  • 7,00 € Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahre,
  • 25,00 € Erwachsene.
(3) Ergänzend zu Absatz 1 und 2 werden folgende Sonderbeiträge gebildet:
  •   0,00 € aktive und passive Ehrenmitglieder,
  • 15,00 € aktive und passive Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre,
  • 30,00 € aktive Auszubildende und Studenten,
  • 40,00 € passive Ehepaare, Lebenspartner und eheähnliche Gemeinschaften,
  • 47,00 € passiver Familienbeitrag,
  •   7,00 €  Teilnehmer Kinder-Tanzgruppe, wenn kein Elternteil aktives oder passives Mitglied im Verein ist.
(4) Aktiv gilt der, der an einem offiziellen Wettbewerbssport teilnimmt.
(5) 1Setzt sich ein Ehepaar, eine Lebenspartnerschaft, eine eheähnliche Gemeinschaft oder eine Familie aus passiven und aktiven oder nur aktiven Mitgliedern zusammen, so wird die Summe der einzeln festzusetzenden Regelbeiträge um 20 von Hundert dieses Betrages reduziert und bildet den zu entrichtenden Sonderbeitrag.
2Diese Regelung wird auch bei erwachsenen Mitgliedern entsprechend angewandt, die über kein eigenes Einkommen verfügen, sich in Ausbildung befinden oder studieren.
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