Der Nachweis der Schwimmfertigkeit ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des DSA.
Die einfachste Möglichkeit, die Schwimmfertigkeit nachzuweisen, ist das Ablegen einer Schwimmdisziplin in einer der folgenden Grundfertigkeiten:
- Kinder:
- Ausdauer oder
- Schnelligkeit
- Erwachsene:
- Ausdauer oder
- Schnelligkeit
Die Schwimmfertigkeit kann aber auch auf folgende Arten nachgewiesen werden (ggf. durch Vorlage der Urkunden):
- 100 m Kleiderschwimmen in max. 4 Min. mit anschließendem Entkleiden im Wasser (gem. den Bestimmungen der DLRG, bzw. der Wasserwacht im
DRK)
- 15 Min. Dauerschwimmen mit deutl. Fortbewegung im Wasser
- Kinder unter 12 Jahren:
- 50 m Schwimmen (ohne Unterbrechung)
- Deutsches Jugend-Schwimm-Abzeichen in Bronze
- Kinder über 12 Jahre:
- 200 m Schwimmen im max. 11 Min.
- Deutsches Jugend-Schwimm-Abzeichen in Gold
- Deutsches Schwimm-Abzeichen
- Deutsches Rettungsschwimm-Abzeichen
(Abnahme durch DLRG, DSV, Wasserwacht im DRK, ASB)
- Deutsches Triathlon-Abzeichen
- Deutsches Fünfkampf-Abzeichen
- Leistungsabzeichen Flossenschwimmen
Für das Deutsche Sportabzeichen gilt der Nachweis für 5 Jahre, bezogen auf das Ausstellungsdatum des Nachweises.
Bei Kindern und Jugendlichen reicht ein einmaliger Nachweis.